Informationen zur Arbeit von Hebammen.
Die Hebamme ist die Fachfrau rund um die Schwangerschaft, Geburt und die Zeit danach.
Sie arbeitet auf der Grundlage des Hebammen-Gesetzes (HebG vom 4. Juni 1985) und der Berufsordnungen der Länder.
Hebammenhilfe umfasst die Beratung, Betreuung, Vorsorge und Hilfeleistungen in Schwangerschaft, Geburt, Neugeborenenzeit, Wochenbett und Stillzeit sowie auch die Beratung in Fragen der Familienplanung.
Hebammenhilfe – was steht Ihnen zu?
Zu jedem Zeitpunkt Ihrer Schwangerschaft können Sie mit der Hebamme Ihrer Wahl in Verbindung treten und sie um Rat fragen. Sie wird Sie zu allen Fragen der Schwangerschaft, Geburt, des Wochenbetts und der Zeit danach beraten:
- Ernährung und Lebensweise in der Schwangerschaft
- Partnerschaft und Sexualität
- Vorbereitung auf das Kind
- Möglichkeiten der Geburtsvorbereitung
- Sozialen Hilfen in der Schwangerschaft und nach der Geburt.
Ihre Hebamme ist eine wichtige Kontaktperson während Ihrer Schwangerschaft und betreut Sie rundherum vom Beginn Ihrer Schwangerschaft bis zum Ende der Stillzeit.
Hebammen führen auch Mutterschaftsvorsorge- Untersuchungen durch. Diese Untersuchungen werden im Mutterpass dokumentiert , z.B. Fragen nach Ihrer Befindlichkeit, allgemeine Beratung, Gewichts- und Blutdruckmessungen, Urin- und Blutuntersuchungen, Feststellen der Lage und Größe Ihres Kindes, Kontrolle der Herztöne Ihres Kindes.
Bei Schwangerschaftsbeschwerden und Vorwehen hilft Ihnen Ihre Hebamme auch bei Ihnen Zuhause. Schwangerschaftsbeschwerden können sich in vielfältiger Art äußern, wie z.B. Unwohlsein und Schmerzen, Ängste und Nöte, die mit der Schwangerschaft zusammenhängen. Auch der Verdacht auf vorzeitige Wehen, Blasensprung oder Geburtsbeginn sind Gründe für Hebammenhilfe. Bei vorzeitigen Wehen oder schwangerschaftsspezifischen Erkrankungen (Gestose) betreut Sie Ihre Hebamme in Zusammenarbeit mit Ihrem betreuenden Arzt.
Zur Vorbereitung auf die Geburt können Sie zwischen verschiedenen Kursformen wählen, allein oder gemeinsam mit Ihrem Partner (die Partnergebühr wird von den Krankenkassen nicht übernommen). In diesen Kursen werden Sie informiert über körperliche und psychische Veränderungen, Sie werden auf die Geburt und die Zeit danach vorbereitet. Sie lernen Atem- und Entspannungsübungen zur Geburtserleichterung. Körperübungen stärken die Körperwahrnehmung und Ihre Mobilität. Gespräche rund um die Schwangerschaft, Geburt und das Wochenbett gehören zu den Kursinhalten. Nebenbei lernen Sie andere Frauen / Paare kennen, die auch ein Kind erwarten.
Sie sollten sich frühzeitig (ca. 20. Woche) zu einem Kurs anmelden. Informieren Sie sich deshalb rechtzeitig über die Möglichkeiten in Ihrer Umgebung.
Geburtshilfe gehört zu den vorbehaltenen Tätigkeiten der Hebamme. Zu jeder Geburt muss eine Hebamme hinzugezogen werden. Bei regelwidrigen Verläufen wird die Hebamme den Arzt hinzuziehen.
Die Überwachung des Wochenbettverlaufs gehört zu den vorbehaltenen Tätigkeiten der Hebamme. Bis zum 10. Tag nach der Geburt haben Sie Anspruch auf mindestens einen täglichen Besuch durch die Hebamme. Bis Ihr Kind acht Wochen alt ist, können Sie darüber hinaus 16 mal die Hebamme um Rat und Hilfe bitten. Bei Stillproblemen können Sie anschließend noch einmal 4-mal Kontakt zu Ihrer Hebamme aufnehmen. Weitere Besuche sind auf Verordnung eines Arztes möglich.
Wenn ein Kind krank oder tot geboren wird oder nach Geburt stirbt, brauchen Eltern besondere Beratung und Begleitung über einen längeren Zeitraum. Auch in dieser schwierigen Situation können Sie sich an Ihre Hebamme wenden. Sie kann Ihnen auch bei der Suche nach einer Selbsthilfegruppe behilflich sein.
Was Sie als Schwangere wissen sollten.
Wenn Sie eine Hausgeburt planen, sollten Sie sich so früh wie möglich mit einer Hausgeburtshebamme in Verbindung setzen.
Hebammenhilfe kann von jeder Schwangeren, Gebärenden, entbundenen oder stillenden Frau in Anspruch genommen werden. Die Kosten übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen, der Umfang und die Vergütungen für diese Leistungen sind im der Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V geregelt.
Privatversicherte müssen sich über ihre Leistungsansprüche bei ihrer privaten Krankenkasse informieren.
Was sollte man über das Stillen wissen?
Mit dem Stillen geben Frauen ihren Kindern den besten Start ins Leben. Hebammen wissen um die gesundheitlichen Vorteile des Stillens für Mutter und Kind und ermutigen daher Frauen, so lange zu stillen, wie sie und ihre Kinder es möchten. Die individuelle Beratung und Hilfestellung bei allen Fragen, die das Stillen betreffen, sind eingebunden in die ganzheitliche Hebammenbetreuung während Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und die Zeit danach.
(Stillrichtlinien des Deutschen Hebammenverbandes e.V.)
In der Schwangerschaft hat die Stillberatung ihren festen Platz, sowohl in der Schwangerenvorsorge, Schwangerenberatung, Geburtsvorbereitung oder in speziellen Kursen zum Thema Stillen.
Sobald das Kind seine Bereitschaft zum Saugen zeigt, werden Mutter und Kind beim ersten Stillen unterstützt. Das Kind kann solange trinken wie es möchte. Tröpfchenweise lernt das Kind, mit den kleinen Mengen Kolostrum das Saugen und Schlucken mit der Atmung zu koordinieren. Nach dieser ersten wertvollen Beziehungs- und Nahrungsaufnahme erfolgen Routinemaßnahmen wie U1, Wiegen, Messen und Baden. Nach einem Kaiserschnitt wird das Kind angelegt, sobald die Mutter dazu in der Lage ist.
In den ersten Tagen werden ausführliche Beratungsgespräche mit der Mutter geführt. Neben der korrekten Anlegetechnik werden verschiedene Stillpositionen gezeigt und geübt. Der ununterbrochene Kontakt zwischen Mutter und Kind ist nur bei 24- Std.-Rooming-in gewährleistet und unterstützt die Frau darin, die Bedürfnisse ihres Kindes zu erkennen und nach Bedarf zu stillen. Nach den ersten 24 Stunden sind es i.d.R. mindestens 8 Mahlzeiten. Schläfrige Kinder werden entsprechend geweckt und angelegt. Bei diesem Stillmanagement ist jede Gabe von Flüssigkeiten und/oder Nahrung überflüssig. Wiegeproben haben bei Stillkindern nur sehr eingeschränkte Aussagekraft. Eine tägliche Gewichtskontrolle ist ausreichend, aber nicht zwingend. Viel Ruhe, Nähe zum Kind und Hautkontakt wirken sich positiv auf Milchproduktion und Milchspendereflex aus und fördern somit einen entspannten Stillbeginn. Die Verwendung von Beruhigungsschnullern und Flaschensaugern kann beim Kind eine Saugverwirrung auslösen und sie sollten daher in den ersten sechs bis acht Wochen nicht eingesetzt werden. Brusthütchen können neben einer Saugverwirrung zu Milchmangel führen und ihr Einsatz bedarf einer strengen Indikation. Die Hebamme spricht mit der Mutter über ihre Ernährung und berät die Eltern über Familienplanung.
Die Betreuung im Wochenbett bis zum Ende der Stillzeit gibt der Hebamme die Möglichkeit, die Frau in ihrer häuslichen Umgebung zu unterstützen und in ihrer neuen Aufgabe als Mutter zu bestärken. Die Beratungsschwerpunkte der Hebamme liegen darin, mögliche Probleme anzusprechen und mit der Frau Lösungswege zu erarbeiten. Die Hebamme spricht mit den Eltern über den weiteren Verlauf der Stillbeziehung. Die Frau wird dahingehend aufgeklärt, sich bei beginnenden Stillschwierigkeiten sofort mit einer Hebamme in Verbindung zu setzen. Dies setzt voraus, daß die Mutter über mögliche Anfangssymptome informiert ist. Die Hebammenhilfe ist bis zum Ende der Stillzeit in der Gebührenverordnung gesetzlich geregelt. Im Verlauf der Betreuung informiert die Hebamme auch über die Einführung der Beikost. Die Frau wird auf Stillgruppen und Mutter-Kind-Gruppen hingewiesen, in denen sie Hilfe und Unterstützung für den Alltag mit einem Neugeborenen erhalten kann. In der langen Betreuungsphase von Schwangerschaft über Geburt, Wochenbett bis zum Ende der Stillzeit entsteht eine feste Vertrauensbasis zwischen Hebamme, Mutter und Familie. Hebammen sind sich dieses Vertrauens bewußt und gehen verantwortlich damit um. Sie arbeiten mit anderen Fachgruppen im Sinne der Frauen und Familien zusammen.